Pflegeberatung in Worms  – kostenlos und unverbindlich

Sie haben einen Pflegefall in der Familie? Oder Sie machen sich bereits Sorgen um eine Zeit, in der Sie selbst möglicherweise pflegebedürftig sein werden? Das Thema „Pflege“ ist nie ein leichtes – wir von der AC ambulanten Pflege  möchten Ihnen mit unserer kostenlosen Pflegeberatung in Worms zeigen, dass es leichter ist, als Sie vielleicht befürchten.

Mich betrifft das nicht“, „Alt werde ich später“, „Ich habe doch noch so viel vor“. Die meisten Menschen schieben den Gedanken, dass sie selbst oder ihre Liebsten eines Tages auf fremde Hilfe angewiesen sein werden, weit von sich. Viele scheuen sich davor, sich mit der auf sie selbst oder auf Angehörige zukommenden Pflegebedürftigkeit auseinanderzusetzen. Warum? Leider ist das Thema Pflege in unserer Gesellschaft immer noch ein Tabu, über das niemand gern spricht. Und wenn es dann doch auf uns zukommt, brechen scheinbar Welten zusammen. Die Aufgaben und Herausforderungen, die dann bevorstehen, scheinen maßlos und nicht zu bewältigen – sowohl organisatorisch als auch finanziell. Gerade bei diesem komplexen Thema ist Vorsorge besser als Nachsorge. Wer hier gut vorbereitet ist, erleichtert sich und seinen Angehörigen den Umgang mit allen erforderlichen Schritten: Eine ausführliche Pflegeberatung, wie wir sie in Worms kostenlos anbieten, nimmt Ihnen Ängste und Sorgen. Wir beantworten Ihnen all Ihre Fragen – in einem vertraulichen Gespräch versorgen wir Sie mit sämtlichen Informationen und erleichtern Sie um belastende Gedanken und Ängste.

Beratung von pflegenden Angehörigen

In Ihrer Familie oder dem engeren Bekanntenkreis ist eine Person aufgrund einer Krankheit oder wegen des hohen Alters im Alltag auf Hilfe angewiesen? Wir beraten pflegende Angehörige umfassend zu allen Aspekten, welche die Pflege und Versorgung betreffen. Teilen Sie uns ohne Umschweife Ihre Bedenken mit. Wir hören Ihnen zu und haben passende Antworten.

Beratung zu Heil- und Hilfsmitteln

Um bedarfsgerecht und vollumfassend für einen pflegebedürftigen Menschen zu sorgen, sind manchmal bestimmte Heil- und Hilfsmittel notwendig, die auch die pflegende Person bei der Betreuung unterstützen können. Welche das sind, und für wen sie sich jeweils eignen, lässt sich pauschal nicht sagen, sondern muss für jeden Fall individuell abgeschätzt werden. Wir informieren Sie über für Sie geeignete Heil- und Hilfsmittel und darüber, welchen Nutzen diese in Ihrer speziellen Situation haben können. Wir erläutern Ihnen objektiv, welche Hilfsmittel wirklich sinnvoll sind. Falls Sie bestimmte Heil- oder Hilfsmittel benötigen, kümmern wir uns auf Wunsch um die Beschaffung und erledigen alle Formalitäten für Sie. Dabei wird unterschieden zwischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln. Die Kosten für Ersteres übernimmt die Krankenkasse, das Zweite finanziert die Pflegekasse. Um Ihnen einen Eindruck davon geben zu können, um welche Art von Hilfsmitteln es sich unter anderem handeln kann, listen wir beispielhaft ein paar auf, ohne den Anspruch der Vollständigkeit zu erheben:

• unterschiedlichste medizinische Apparate wie Atemtherapiegeräte

• Hilfsmittel für den Alltag: unter anderem Anziehhilfen, Hilfsmittel zur einfacheren Nahrungsaufnahme

• Greifoptimierer

• Badehilfe

• verschiedenste Bandagen

• Hörhilfen

• Gehhilfen wie Stöcke oder Rollatoren u. v. m.

Verordnungen für die häusliche Krankenpflege

Zu Hause ist es nicht nur am schönsten, sondern – gerade im Alter oder bei körperlichen Einschränkungen – auch am einfachsten. Wenn Ihr Arzt medizinische Behandlungen verordnet hat, die ambulant durchgeführt werden können, übernimmt unser geschultes Personal diese in Ihren vier Wänden. Dabei stehen wir stets in engem Kontakt mit dem behandelnden Arzt. Wir sorgen nicht nur dafür, dass Sie oder Ihr Angehöriger dort medizinisch versorgt werden kann, wo er oder sie sich am wohlsten fühlt, sondern erledigen auch alles Bürokratische und kümmern uns um die notwendige Korrespondenz mit der Krankenkasse.

Antragstellung für die Pflegeversicherung

Wenn es um die Pflege geht, sorgen vor allem die Bereiche Finanzen und Antragstellungen für große Unsicherheit. Im Rahmen unserer kostenlosen Pflegeberatung in Worms klären wir Sie umfassend über die Leistungen der Pflegeversicherung auf, die Ihnen zustehen – und wir kümmern uns darum, dass Sie diese tatsächlich erhalten. Wir unterstützen Sie bei sämtlichen Formalitäten, wenn Sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen wollen. Sie erfahren von uns, dass nicht jedes Formular für die Pflegeversicherung gleich ist. Jede Pflegekasse nutzt unterschiedliche Unterlagen. Im Kern behandeln sie die gleichen Schwerpunkte, sind aber jeweils verschieden aufgebaut.

Begleitung bei allen Formalitäten und Terminen zur Erlangung eines Pflegegrades

Dem Pflegegrad kommt eine bedeutende Rolle zu. Denn dieser bestimmt, welche Pflege- und Betreuungsleistungen bedürftigen Personen durch die Pflegeversicherung zustehen. Deshalb ist es wichtig, sich nicht nur rechtzeitig darum zu kümmern, einen Pflegegrad zugewiesen zu bekommen, sondern auch darum, dass der bewilligte Pflegegrad angemessen ist. Wir begleiten Sie beim gesamten Verfahren zur Erlangung eines Pflegegrades. Von der Antragstellung über die Begleitung bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung – in der Pflegeberatung erklären wir Ihnen die genauen Abläufe und sind bei jedem Schritt im Raum Worms an Ihrer Seite.
Welche Pflegegrade gibt es? Insgesamt wurden fünf unterschiedliche Pflegegrade festgelegt, die kurz angerissen werden. Detaillierte und individuell auf Sie zugeschnittene Informationen erhalten Sie in unserer Pflegeberatung in Worms:

  • Pflegegrad 1: Die Betroffenen können sich noch größtenteils selbstständig versorgen und haben jedoch Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Zudem können sie Zuschüsse zu Pflegehilfsmitteln und zur Wohnraumanpassung beantragen.
  • Pflegegrad 2 wird vom Medizinischen Dienst oder bei privat Versicherten von MEDICPROOF zugewiesen, wenn Sie oder Ihre Angehörigen „erhebliche“ Schwierigkeiten haben, zu Hause allein zurechtzukommen. Dieser Grad bescheinigt Ihnen Ansprüche auf Pflegegeld für Sie pflegende Angehörige und Pflegesachleistungen – sollten Sie die Dienste unseres ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen.
  • Pflegegrad 3 tritt in Kraft, wenn Ihnen die Gutachter attestieren, dass Ihre Selbstständigkeit „schwer beeinträchtigt“ ist. In diesem Fall stehen Ihnen neben Pflegegeld und Pflegesachleistungen viele weitere Zuschüsse zu Pflegebereichen zu.
  • Pflegegrad 4 besagt, dass die Pflegebedürftigen in ihrer Selbstständigkeit „schwerst beeinträchtigt“ sind. Damit haben sie Anspruch auf umfassende Leistungen der Pflegeversicherung.
  • Pflegegrad 5 erhalten all jene, die über die „schwerste“ Form einer „Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ verfügen, die mit hohen „Anforderungen für die pflegerische Versorgung“ einhergeht. Sie können die meisten Leistungen aus der Pflegekasse beziehen.


Unterstützung durch das Sozialamt

Auch für den Fall, dass kein Pflegegrad bewilligt wurde, sind Sie nicht auf sich allein gestellt. Häufig haben Sie dann dennoch Anspruch auf Leistungen der Hauspflege, die vom Sozialhilfeträger finanziert werden. Ob mit oder ohne Pflegegrad – unser Team berät Sie umfassend über alle ergänzenden Leistungen, die Sie unter bestimmten Voraussetzungen vom Sozialhilfeträger beziehen können.

Beratungsbesuche nach Pflegeversicherungsgesetz

Nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI § 37.3) müssen Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten und von ihren Angehörigen oder anderen Personen zu Hause gepflegt werden, in regelmäßigen Abständen ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen, um Qualität sowie Regelmäßigkeit der Hilfestellung und der praktischen pflegefachlichen Unterstützung sicherzustellen. Hier steht die Beratung und nicht die Kontrolle im Vordergrund.